Vermietungsinserate

KORREKT ERSTELLEN …

 

 

 

Vermietung – Bestellerprinzip, eine Falle für den Vermieter!

 

 

Seit dem 1. Mai 2015 hat sich auf dem Mietsektor einiges geändert.  Mit dem Internet und den gesetzlichen Regelungen nicht vertraut, erleben Vermieter oft ein blaues Wunders, das mit Abmahnungen und Kosten verbunden sein kann. Wagt sich der Vermieter auf eigene Faust in den Bereich der Vermietung, muss er sich genau über die damit verbundenen Fallen erkundigen!

 

Um Abmahnungen zu vermeiden, muss eine Veröffentlichung der Vermietungsinserate im Internet oder in Zeitungen alles beinhalten, was der Gesetzgeber verlangt. Sehr wichtig: dazu gehört zum Beispiel die richtigen Angaben zum Thema Energieeffizienz. Ab dem 1. Mai 2015 drohen hohe Bußgelder, wenn diese Angaben Fehler beinhalten oder überhaupt nicht angegeben werden. Also achten Sie bitte auf Ihre korrekten Angaben beim Vermietungsinserat zum Thema Energieeffizienz.

 

Wird ein Interessent für die zu vermietende Immobilie z.B. über Vermietungsinserate gefunden, ist der Vermieter verpflichtet den Gehaltsnachweis zu fordern und auch prüfen. Zudem sind wichtig eine Selbstauskunft sowie die Schufa. Aber auch hier ist Vorsicht angesagt, denn nicht alle vorgelegten Auskünfte entsprechen dem tatsächlichen Zustand. Oft werden diese mithilfe von PC-Programmen verschönt – also Augen auf.

 

Denken Sie dann daran, dass Sie einen aktuellen und ebenfalls rechtssicheren Mietvertrag erstellen. Geschieht das nicht, kann er als ungültig erklärt werden und Ihnen als Vermieter starke Nachteile bringen.

 

Brauchen Sie hier kompetente Beratung und Unterstützung können Sie natürlich gerne auf das IMMO24TEAM zurückkommen – wir freuen uns auf Sie.
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