Schutz vor Einbrechern

mit staatlichen Zuschüssen

Wer es künftig Einbrechern schwer machen will, den unterstützt der Staat mit einem Zuschuss.

 

Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
    • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
    • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
    • Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
    • Mieter, die die Zustimmung des Vermieters zur Umbaumaßnahme haben.
Diese Umbaumaßnahmen können bezuschusst werden:
    • Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser
    • Einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
    • Einbruchhemmender Rollläden und Gitter
    • Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    • Fensternachrüstsysteme
    • Haus- und Wohnungseingangstürennachrüstsysteme
    • Baugebundene Assistenzsysteme
    • Türspione
Wie hoch ist der Zuschuss z. B. bei einbruchsicheren Türen?
Inder Regel beträgt er 10 % der Kosten, jedoch nicht mehr als € 1.500,- je Wohneinheit. Ausserdem gibt es ab dem 1. April 2016 eine Förderung für  zusätzliche Einzelmaßnahmen in der Form zinsgünstiger Kredite des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“.
6. h.: Man kann einen „Kombi-Antrag“ stellen. Man kombiniert dabei Einbruchschutzmaßnahmen z. B. mit einem altersgerechten Umbau wie z. B. barrierefreie Türen. Dann bekommt man bis zu € 6.250,-Zuschuss pro Wohneinheit, also eine stattliche Förderung von bis zu 12,5%.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
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