Schutz vor Einbrechern
mit staatlichen Zuschüssen
Wer es künftig Einbrechern schwer machen will, den unterstützt der Staat mit einem Zuschuss.
Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
-
-
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
-
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
-
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
-
Mieter, die die Zustimmung des Vermieters zur Umbaumaßnahme haben.
-
Diese Umbaumaßnahmen können bezuschusst werden:
-
-
Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser
-
Einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
-
Einbruchhemmender Rollläden und Gitter
-
Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
-
Fensternachrüstsysteme
-
Haus- und Wohnungseingangstürennachrüstsysteme
-
Baugebundene Assistenzsysteme
-
Türspione
-
Wie hoch ist der Zuschuss z. B. bei einbruchsicheren Türen?
Inder Regel beträgt er 10 % der Kosten, jedoch nicht mehr als € 1.500,- je Wohneinheit. Ausserdem gibt es ab dem 1. April 2016 eine Förderung für zusätzliche Einzelmaßnahmen in der Form zinsgünstiger Kredite des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“.
6. h.: Man kann einen „Kombi-Antrag“ stellen. Man kombiniert dabei Einbruchschutzmaßnahmen z. B. mit einem altersgerechten Umbau wie z. B. barrierefreie Türen. Dann bekommt man bis zu € 6.250,-Zuschuss pro Wohneinheit, also eine stattliche Förderung von bis zu 12,5%.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
FOLLOW US
KONTAKT
IMMO24TEAM
MARKTSTRASSE
D-69168 WIESLOCH
TELEFON: +49 (0)6202 578734 0
FAX: +49 (0)6202 578734 9
FOLLOW US
KONTAKT
IMMO24TEAM
MARKTSTRASSE
D-69168 WIESLOCH
TELEFON: +49 (0)6202 578734 0
FAX: +49 (0)6202 578734 9