... mit staatlichen Zuschüssen
Wer es künftig Einbrechern schwer machen will, den unterstützt der Staat mit einem Zuschuss.
Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
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Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
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Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
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Mieter, die die Zustimmung des Vermieters zur Umbaumaßnahme haben.
Diese Umbaumaßnahmen können bezuschusst werden:
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Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser
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Einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
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Einbruchhemmender Rollläden und Gitter
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Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
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Fensternachrüstsysteme
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Haus- und Wohnungseingangstürennachrüstsysteme
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Baugebundene Assistenzsysteme
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Türspione
Wie hoch ist der Zuschuss z. B. bei einbruchsicheren Türen?
Inder Regel beträgt er 10 % der Kosten, jedoch nicht mehr als € 1.500,- je Wohneinheit. Ausserdem gibt es ab dem 1. April 2016 eine Förderung für zusätzliche Einzelmaßnahmen in der Form zinsgünstiger Kredite des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“.
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h.: Man kann einen "Kombi-Antrag" stellen. Man kombiniert dabei Einbruchschutzmaßnahmen z. B. mit einem altersgerechten Umbau wie z. B. barrierefreie Türen. Dann bekommt man bis zu € 6.250,-Zuschuss pro Wohneinheit, also eine stattliche Förderung von bis zu 12,5%.